Wasserbescheide: Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.07. eine Stichtagsregelung beschossen.
Wer vor dem 01.04.1964 an die Wasserversorgung angeschlossen wurde, wird nicht veranlagt.
Die übrigen Bescheide werden vorläufig zurückgenommen, falls Widerspruch eingelegt wurde.
Bericht dazu in der Schwäbischen Zeitung vom 24.07.2013 (pdf-Datei).